Zum Weltkindertag am 20. September hat das Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung (NFKB) ein Positionspapier veröffentlicht. Denn an diesem Tag stehen Kinder und ihre Rechte im Mittelpunkt. Das Netzwerk fordert: Frühkindliche kulturelle Bildung ist ein Kinderrecht – und muss als solches endlich anerkannt und verwirklicht werden!
In dem neuen Positionspapier, das hier auf der Website des Netzwerks veröffentlicht wurde, zeigt das Netzwerk auf: Kinder haben ein Recht auf Kultur – und dieses Recht ist nicht nur ein Bauchgefühl, sondern lässt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ableiten. In zahlreichen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention ist einerseits unbestreitbar ein Kinderrecht auf Kultur sowie kulturelle Bildung und kulturelle Teilhabe festgeschrieben. Andererseits bietet die UN-Kinderrechtskonvention auch Qualitätshinweise für die Praxis kultureller Bildung.
Doch bislang fehlen in Deutschland systematische und strukturbildende Entwicklungen, die dem Anspruch und der großen Bedeutung kultureller Bildung im frühkindlichen Bereich Rechnung tragen. Insbesondere in Zeiten der Pandemie wurde dieses Kinderrecht erheblich eingeschränkt. Deshalb macht sich das Netzwerk dafür stark, dass Kinderrechte auch mit Blick auf kulturelle Bildung und Teilhabe anerkannt und verwirklicht werden.
Das Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung wurde im Februar 2020 gegründet. Inzwischen umfasst das Netzwerk fast 200 Personen aus Kunst- und Kultureinrichtungen, Kitas, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung, auch aus der Schweiz, Österreich und Luxemburg, die ein gemeinsames Anliegen verbindet: Jungen Kindern den Zugang zu Kunst und Kultur, das Lernen mit und durch die Künste selbstverständlich zu machen.
Das Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung wird durch die Robert Bosch Stiftung gefördert, Trägerin ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung. Das PFH Berlin ist stolzer Teil des NFKB.
Link zum Positionspapier: https://netzwerk-fkb.de/blog/positionspapier/