Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 und von Fachschulen und Berufsfachschulen gefördert werden. Für die Förderung von Auszubildenden bestehen dabei allerdings Einschränkungen. Ausbildungen im dualen System können nicht nach dem BAföG gefördert werden; für diese kommt aber Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht.

Welche Ausbildung ist förderungsfähig?

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Stand: Oktober 2012

BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch weiterführender Bildungsstätten.

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von

  1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
  2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10,
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
  4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
  6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
  7. Höheren Fachschulen und Akademien,
  8. Hochschulen.

Voraussetzungen

Schüler*innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und „notwendig auswärts untergebracht" sind.

Schüler*innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z. B. wegen der Entfernung – nicht erreichbar ist,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System – können nicht nach dem BAföG gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.

Weitere allgemeine Informationen zu BAföG: www.bafoeg.bmbf.de 

Antragstellung in Berlin

Für Berliner Schüler gibt es drei BAföG-Ämter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem der oder die Auszubildende wohnt.

Zuständig sind

für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Zehlendorf-Steglitz:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf 
Amt für Ausbildungsförderung
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin 
Telefon: 030/90291-0
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Anträge zum Download, Stadtplan, Fahrverbindungen

für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick:

Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Ausbildungsförderung
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 030/90296-0 
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen

für die Bezirke Pankow und Reinickendorf:

Bezirksamt Pankow
Amt für Ausbildungsförderung
Fröbelstraße 17, Haus 2
10405 Berlin
Telefon: 030/90295-5314
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen

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