Das zweite Jahr in Folge findet am PFH der Kinderschutzmonat im November statt. Gestern startete die Vortragsreihe mit spannenden Inhalten rund um den Themenbereich.

Rund 60 interessierte Schüler*innen kamen in der Aula der beruflichen Schule auf unserem Campus zusammen. Claus-Peter Rosemeier, langjähriger Leiter therapeutischer Wohngruppen und Anja Goo, unsere Kinderschutzbeauftragte, präsentierten das Kinderschutzkonzept des PFHs, dabei standen die Themen Kindeswohlgefährdung, Kinderschutzverfahren und das institutionelle Kinderschutzkonzept im Vordergrund.

Claus-Peter Rosemeier startete die Veranstaltung mit einer Einführung in die UN-Kinderrechtskonventionen. Dabei verwies er im Besonderen auf die Artikel 2 (Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot) und 3 (Wohl des Kindes) der im Jahr 1990 in Kraft getretenen Konvention. Rosemeier betonte dabei, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, aber auch, dass dieser Begriff nicht eindeutig eingrenzbar sei, da er historisch, gesellschaftlich, sozial, kulturell, individuell aber auch religiös interpretiert werden kann und von den Eltern eigenständig definierbar ist: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht." (Artikel 6, Absatz 2 GG) Die Verantwortung läge bei den Eltern.

Zur Einschätzung und Verdeutlichung der hohen Anzahl der Kinderwohlgefährdungen in Deutschland wurden Werte des Statistischen Bundesamtes hinzugezogen und Gefährdungsarten aufgelistet. Anja Goo übernahm das Wort und veranschaulichte die Gefährdung anhand eines PFH-intern erstellten Lehrvideos. Dieses zeigt eine Kitasituation, in der ein kleines Mädchen von den Eltern nachlässig behandelt wird, sodass die Erzieher*innen Maßnahmen ergreifen müssen, die im Rahmen des Kinderschutzes möglich sind. Im Anschluss gab es eine Fragerunde sowie einen regen Austausch.  

 

Fotos: PFH, Bettina Wilmes